Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe BGR 191

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung nach EN ISO 20345, EN ISO 203456 und EN ISO 20347. Diese Baumusterprüfung erlischt bereits bei kleinsten Abänderungen am Schuh. Bei orthopädischen Zurichtungen und Einlagen haben die Berufsgenossenschaften in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher eine Ausnahmeregelung geduldet. Diese Ausnahmeregelung wurde ersatzlos gestrichen.

In der aktuellen berufsgenossenschaftlichen Regelung "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" BGR 191 von Januar 2007 wurde der Abschnitt zum Thema "Orthopädischer Fußschutz" überarbeitet.

Die wesentliche Änderung ist die, dass nun auch für jeden orthopädisch angepassten Fußschutz eine EG-Baumusterprüfung vorliegen muss. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der BGR Richtlinie 191, Anhang 2, Abschnitt 4.2.2.

Mink Orthopädieschuhtechnik GmbH &Co. KG bietet Ihnen unterschiedliche Lösungen für den orthopädisch angepassten Fußschutz. Sie umfassen alle möglichen orthopädischen Schuhzurichtungen, wie Verkürzungsausgleich, Abrollsohlen, Schuhaußen- und  –innenranderhöhungen, orthopädische Einlagen und Fußbettungen, sowie die orthopädische Maßschuhversorgung. Mink Orthopädieschuhtechnik GmbH &Co. KG unterstützt Sie bei der Abwicklung mit den Versicherungsträgern.

Formulare, die für eine Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherungsanstalt (Voraussetzung 15 Jahre rentenversicherungspflichtige Beiträge bei der DRV) bzw. bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur (weniger als 15 Jahre rentenversicherungspflichtige Beiträge bei der DRV) notwendig sind, können Sie herunterladen (siehe unten). Zusätzlich wird eine Verordnung vom Orthopädie- oder Chirurgiefacharzt benötigt.

Sind alle Formulare vollständig ausgefüllt kommen Sie bitte damit zu uns. Ihre Füße werden dreidimensional vermessen und ein digitaler Fußabdruck wird generiert. Aufgrund der gewonnenen Daten erstellen wir einen entsprechenden Kostenvoranschlag und senden diesen zusammen mit den ausgefüllten Formularen an den zuständigen Kostenträger.
Haben Sie noch Fragen – dann rufen Sie uns einfach kurz an. Wir beraten Sie gern.